DR. PETER RHEINLÄNDER 
Rechtsanwalt

Honorar

 


 

Guter Rat ist selten aber nicht zwangsläufig teuer.

 

 

 

Die Vergütung von Rechtsanwälten ist gesetzlich geregelt. Sie richtet sich nach dem Wert der Angelegenheit; mit anderen Worten: Geht es um viel, hat der Anwalt Anspruch auf ein hohes Honorar; geht es nur um geringwertige Interessen, erhält der Anwalt auch dann nur ein geringes Honorar, wenn die Bearbeitung mit einem hohen Zeitaufwand verbunden war.
Familienrechtliche Angelegenheiten, insbesondere Fragen des Sorgerechts und Umgangsrechts sind im Gesetz vergleichsweise niedrig bewertet. Deshalb verlangen viele Anwälte bei familienrechtlichen Mandaten eine zusätzliche Honorarvereinbarung. Fälle von Privatleuten und Eltern, die mir besonders schutzbedürftig oder verwundbar erscheinen, bearbeite ich auch bei geringen Wertansätzen ohne zusätzliche Honorarvereinbarung.
Wenn Sie die gesetzlich festgelegten Gebühren nicht tragen können, besteht die Möglichkeit, bei Gericht Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen; die Justizkasse stellt Sie dann weitestgehend von finanziellen Belastungen frei.